Verhinderungspflegegeld bei der Pflege durch Angehörige und dessen Verwendung für die 24 Stunden Pflege zu Hause


Verhinderungspflegegeld als Hilfe für pflegende Angehörige

Anspruch auf das Verhinderungspflegegeld haben pflegende Angehörige, wenn die Person, um die sie sich kümmern, mindestens in den zweiten Pflegegrad eingestuft worden ist. Daneben ist es notwendig, dass zum Zeitpunkt der erstmaligen Verhinderung der oder die Pflegende ein halbes Jahr mit den Aufgaben der häuslichen Pflege betraut war. Gründe für die Verhinderung können unterschiedlicher Natur sein:

So können ein Erholungsurlaub oder Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit in Frage kommen, aber auch sonstige Gründe, wie wichtige Termine oder die Notwendigkeit einfach einmal auszuspannen, die eine Verhinderung bei der Pflege zur Folge haben. Insbesondere eine häusliche Betreuung bei Demenz ist aufreibend, wenn der Betroffene einen beeinträchtigten Tag-Nacht-Rhythmus hat.

Die entsprechende Regelung zum Verhinderungspflegegeld findet sich im § 39 XI SGB. Damit handelt es sich bei der Verhinderungspflege um eine Ersatzpflege, deren nachzuweisenden Kosten die Pflegeversicherung im Zeitraum der Verhinderung übernimmt. Dabei können z. B. entsandte osteuropäische Pflegekräfte eines Pflegedienstleisters im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung die Ersatzpflege im Verhinderungszeitraum übernehmen. Die Rechnung für die Pflege- und Betreuungsleistungen bezahlt oder erstattet dann die Pflegeversicherung bei Vorlage.

Das Verhinderungspflegegeld beträgt zwischen 1.612 € und 2.418 € im Jahr

Für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen (42 Tage) können bis zu 1.612 € aus dem Budget der Verhinderungspflege innerhalb eines Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Ferner hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen der Kurzzeitpflege (vorübergehende Versorgung und Seniorenbetreuung in einem Altenpflegeheim ) und zwar in gleicher Höhe wie bei der Verhinderungspflege (1.612 € in einem Kalenderjahr).

Die Leistungen der Verhinderungspflege können unabhängig von den Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Man kann Mittel aus dem Budget der Kurzzeitpflege in das Budget der Verhinderungspflege bis zu 50% (806 €) umwidmen. Sollte das Budget der Kurzzeitpflege in einem Kalenderjahr um mehr als 50% in Anspruch genommen worden sein, kann der Restbetrag in die Verhinderungspflege umgewidmet werden. Dadurch steigt das Verhindungspflegegeld auf bis zu 2.418 €.

Andererseits kann das Verhinderungspflegegeld aber auch in das Budget der Kurzzeitpflege umgewidmet werden, und zwar zu 100%, so dass im Laufe eines Kalenderjahres insgesamt 3.224 € für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen. Somit bestehen bei der Verhinderung grundsätzlich zwei Möglichkeiten den Pflegebedürftigen nahtlos zu versorgen:

  • Pflege zu Hause mit einem Budget von bis zu 2.418 € zzgl. Pflegegeld
  • Pflege im Heim (stationäre Kurzzeitpflege) mit einem Budget von bis zu 3.224 €

Die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege hat eine Rückwirkung auf die Höhe des Pflegegeldes. Am ersten und letzten Tag des Verhinderungszeitraums wird das Pflegegeld in voller Höhe, während des restlichen Verhinderungszeitraums zu 50% ausbezahlt. Die Antragsstellung für das Verhinderungspflegegeld bzw. die Umwidmung erfolgt über die Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Sobald die Kosten der Ersatzpflege den Höchstbetrag des Verhinderungspflegegeldes überschreiten (1.612 € oder im Falle der Umwidmung 2.418 €) lebt der Anspruch auf das ungekürzte Pflegegeld wieder auf.

Sonderfall: Verhinderungspflege durch andere Angehörige oder im gleichen Haushalt lebende Personen

Erfolgt die Ersatzpflege durch andere nahe Angehörige (Verwandschaft oder Verschwägerung zweiten Grades) oder eine Person, die im gleichen Haushalt lebt, erlöscht der Anspruch auf das Verhinderungspflegegeld. Im Zeitraum der Ersatzpflege wird folglich nur das Pflegegeld weiterbezahlt. Wenn die Ersatzpflege jedoch erwerbsmäßig durchgeführt wird, was immer dann der Fall ist, wenn die Pflegeperson innerhalb der vergangenen zwölf Monate bereits einen anderen Pflegebedürftigen für einen Zeitraum von mindestens acht Tage betreut hat oder die Ersatzpflege durch die Pflegeperson länger als 28 Tage am Stück dauert, wird das Verhinderungspflegegeld bewilligt.

Stundenweise Verhinderungspflege

Erfolgt die Verhinderungspflege studenweise und sind alle formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Verhinderungspflege bzw. des Verhinderungspflegegelds erfüllt, so kann der Betroffene einen Antrag auf Verhinderungspflege an seine Pflegekasse stellen. Ausführungsvorschriften für die Bewilligung der stundenweise Verhinderungspflege variieren von Bundesland zu Bundesland. Informationen diesbezüglich erteilt Ihnen der Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.

Das Verhinderungspflegegeld bei der 24 Stunden Pflege eines Angehörigen zu Hause

Den pflegenden Angehörigen steht es frei einen polnischen Dienstleister für die häusliche Pflege zu bestimmen, der im Zeitraum ihrer Abwesenheit die pflegerischen Aufgaben zu Hause übernimmt. Die Rechnung der Firma über die 24-Stunden-Pflege für diesen Zeitraum wird als Nachweis für die Leistungserbringung benötigt. Im Normalfall wird der Rechnungsbetrag, also die in Zusammenhang mit der Ersatzpflege angefallen Aufwendungen, die Obergrenze des Verhinderungspflegegelds (2.418 €) übersteigen. Da das Pflegegeld im Verhinderungszeitraum fortgezahlt wird, kann jenes jedoch zur Finanzierung der 24 Stunden Pflege herangezogen werden.

Verhinderungspflege beantragen

Sie können die Verhinderungspflege über die zuständige Krankenkasse, über welche der Pflegebedürftige krankenversichert ist, beantragen. Die Krankenkasse hat zugleich die Funktion der Pflegekasse ist für die Bearbeitung ihres Antrags auf das Pflegegeld, auf das Verhindungspflegegeld sowie auf weitere Leistungen Pflegeversicherung im Pflegefall zuständig.

Verhinderungspflegegeld für Pflegeperson steuerfrei?

Die Antwort auf die steuerliche Behandlung, ob das Verhinderungspflegegeld für die Pflegeperson steuerfrei oder steuerpflichtig ist, findet sich in § 3 Nr. 36 EStG. Wenn die Verhinderung durch Personen, die eine sittliche Pflicht gegenüber dem Pflegebedürftigen (was bei einer persönlichen Beziehung zu bejahen ist) haben erbracht wird und die Einnahmen aus der Verhinderungspflege das Pflegegeld des Betroffenen nicht übersteigen, bleiben die Einkünfte steuerfrei.


Das Wichtigste zum Verhinderungspflegegeld kurz zusammengefasst:

  • Pflegende Angehörige können nach einem halben Jahr das Verhinderungspflegegeld beantragen
  • Das Verhinderungspflegegeld kann für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen in Anspruch genommen werden
  • Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben
  • Das Verhinderungspflegegeld beträgt im Falle, dass Kurzzeitpflege in voller Höhe beansprucht worden ist 1.618 €, ansonsten kann es auf bis zu 2.418 € steigen
  • Das Pflegegeld wird fortbezahlt, jedoch in einer geringeren Höhe
  • Das Verhinderungspflegegeld kann für die 24-Stunden-Pflege durch polnische Pflegekräfte herangezogen werden
  • Die Verhindungspflege ist im Falle tatsächlicher Aufwendungen für den Pflegeersatz steuerfrei; obwohl sie seit 2015 in ihrer derzeitigen Form angewandt wird, kann sie nicht rückwirkend beantragt werden.
  • Eine stundenweise Verhinderungspflege ist möglich


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