Rechtliches zur 24 Stunden Pflege
Unser Servicemodell der 24 Stunden Pflege
- Alle Pflegekräfte sind in Polen in unseren Partnerunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die personenbezogenen Nachweise darüber (sogenannte A1-Formulare) dokumentieren wir für Sie
- Der seit 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn wird von unseren Partnerunternehmen eingehalten
- Die wöchtentliche Arbeitszeit der Betreuungskraft liegt zwischen 35 und 40 Stunden
- Die polnischen Pflegekräfte haben eine in Deutschland gültige Krankenversicherung, mit der sie sich ohne Beschränkungen bei jedem kassenzugelassenen Arzt in Deutschland behandeln lassen können.
Ihre Vorteile
- Entlastung bei der Einhaltung von Fristen, bei der Abführung von Sozialabgaben an den deutschen Träger
- Vertretungssicherheit im Verhinderungsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit
- Flexible, bedarfsgerechte Versorungsspannen (Laufzeiten der Betreuung und Pflege mit täglichem Kündigungsrecht und 14 Tage Kündigungsfrist)
- Größere personelle Flexibilität
- Geringere Kosten
Wir nehmen von der Mitarbeit mit selbstständigen Laienpflegekräften mit deutschem oder ausländischem Gewerbeschein Abstand, da dies nach unserer Ansicht eine Grauzone ist und keine Sicherheit der rechtmäßigen Abführung der Sozialabgaben vorliegt. Auch können dadurch arbeitszeitrechtliche und andere arbeitnehmerbezogene Vorschriften ausgehebelt werden.