Rechtliches zur 24 Stunden Pflege

Unser Servicemodell der 24 Stunden Pflege

Unser Modell der 24 Stunden Pflege und Betreuung durch polnische Pflegekräfte hat sich im Pflegealltag in Deutschland bewährt und fußt auf einem soliden, durch beständige Rechtsprechung immer präziser geregelten Fundament.
  • Alle Pflegekräfte sind in Polen in unseren Partnerunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die personenbezogenen Nachweise darüber (sogenannte A1-Formulare) dokumentieren wir für Sie
  • Der seit 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn wird von unseren Partnerunternehmen eingehalten
  • Die wöchtentliche Arbeitszeit der Betreuungskraft liegt zwischen 35 und 40 Stunden
  • Die polnischen Pflegekräfte haben eine in Deutschland gültige Krankenversicherung, mit der sie sich ohne Beschränkungen bei jedem kassenzugelassenen Arzt in Deutschland behandeln lassen können.
Die pflegenden Personen aus Polen kommen im Rahmen der s. g. Entsendung zeitlich befristet und im Einklang mit Unionsrecht nach Deutschland und führen Haushalts- und Pflegehilfe sowie Betreuung als pflegerische Betreuungsmaßnahme aus. Dabei sind sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden. Die einzelnen Aufgaben, wie auch die Wochenarbeitszeit sind im Anhang des Dienstleistungsvertrags aufgeführt. Die monatliche Rechnungstellung erfolgt über die polnische Firma.

Ihre Vorteile

Dieses Servicemodell bringt eine Reihe von Vorteilen, gegenüber der direkten Anstellung einer Pflegekraft und dem damit verbundenen Arbeitgeberdasein:
  • Entlastung bei der Einhaltung von Fristen, bei der Abführung von Sozialabgaben an den deutschen Träger
  • Vertretungssicherheit im Verhinderungsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit
  • Flexible, bedarfsgerechte Versorungsspannen (Laufzeiten der Betreuung und Pflege mit täglichem Kündigungsrecht und 14 Tage Kündigungsfrist)
  • Größere personelle Flexibilität
  • Geringere Kosten

Wir nehmen von der Mitarbeit mit selbstständigen Laienpflegekräften mit deutschem oder ausländischem Gewerbeschein Abstand, da dies nach unserer Ansicht eine Grauzone ist und keine Sicherheit der rechtmäßigen Abführung der Sozialabgaben vorliegt. Auch können dadurch arbeitszeitrechtliche und andere arbeitnehmerbezogene Vorschriften ausgehebelt werden.


Erfahren Sie mehr

Man kann z. B. über die Agentur für Arbeit, die eine Plattform für Pflegekräfte aus Osteuropa unterhält und über welche man geeignete Kräfte finden kann, selbstständig nach verfügbarem Personal suchen. Im Zuge der Entscheidung für eine auf der Plattform registrierte Pflegekraft, schließt man eine Arbeitsvertrag mit jener ab und tritt fortan als Arbeitgeber der Pflegekraft in Erscheinung.
Dieser Umstand ist mit einer Vielzahl unterschiedlicher Pflichten verbunden. Dazu zählen zum Beispiel die Sicherstellung einer ordnungsmäßigen Sozialversicherung, die Abführung der geschuldeten Beiträge an die Sozialversicherungsträger sowie die Anmeldung bei den deutschen Finanzbehörden zwecks Abführung der geschuldeten Lohnsteuer. Große Nachteile sind mit der mangelnden Flexibilität im Falle von Krankheit, Ausfall oder Urlaub der Pflegekraft verbunden. Man muss sich in derarigen Fällen eigenständig um einen Ersatz kümmern. Würde die Pflegekraft netto 1.400,00 € verdienen, müsste sie bei Steuerklasse 1 ungefähr 2.040 € verdienen. Die Gesamtkosten der Beschäftigung betragen durch die zusätzlichen Arbeitgeber-Sozialabgaben dann ca. 2.450 € monatlich.  Da die Sozialabgaben im EU-Ausland günstiger sind Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung hinzukommen, ist die Inanspruchnahme von Pflegekräften durch europäische Pflegedienstleister wesentlich kostengünstiger.
Die Arbeit einer Pflegekraft z. B. aus Polen kann man legal in Anspruch zu nehmen, wenn sie in Zusammenhang mit der s. g. Entsendung nach Deutschland kommt. In diesem Fall ist man nicht mehr Arbeit- sondern Auftraggeber.
So sind die zur Betreuung nach Deutschland entsandten Pflege- und Betreuungskräfte, die KWH Seniorenbetreuung Stuttgart vermittelt, bei unseren langjährigen Partnerunternehmen in Polen lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig angestellt. Damit liegt aus das Weisungsrecht bei der polnischen Firma, die ihren Arbeitnehmer (die Pflegekraft) beauftragt zu Hause bei einem Pflegebedürftigen unterschiedliche Aufgaben zu verrichten. Unsere deutschen Kunden scheiden daher grundsätzlich als Arbeitgeber aus und sind von den Arbeitgeberpflichten befreit.
Ein zwischen dem deutschen Kunden und eines innerhalb der EU ansässigen Unternehmens für häusliche Pflege geschlossener Dienstleistungsvertrag bildet neben dem Anstellungsvertrag der Pflegekraft die zweite wichtige Grundlage für die Entsendung.
Durch die EU-Dienstleistungsfreiheit, die eine der vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts darstellt, erhalten Firmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union die Möglichkeit ihre Leistungen auf dem gesamte europäischen Markt feilzubieten. Dies geht mit der Möglichkeit vertragliche Geschäftsbeziehungen europaweit einzugehen zu können einher, weswegen polnische Firmen die Arbeit ihrer Pflegekräfte ganz legal in Deutschland anbieten und Dienstleistungsverträge mit deutschen Kunden über die Pflege älterer Menschen abschließen können.
Auch während der Entsendung werden Arbeitnehmer und -geberseitige Sozialversicherungsbeiträge an den zuständigen polnischen Sozialversicherungsträger “ZUS” (Zaklad Ubezpieczenia Spolecznych) abgeführt, der im Gegenzug die Ordnungsmäßigkeit der sozialversicherungspflichtigen Anstellung mit der Ausstellung des A1-Formulars bescheinigt. Dieses Formular dient auch in Zusammenhang mit Kontrollen durch den deutschen Zoll als Nachweis der Legalität der Beschäftigung. Auf Wunsch oder bei Bedarf wird Ihnen das A1-Formular Ihrer Betreuungskraft bereitgestellt. Wir archivieren sämtliche Nachweise.
Die Betreuungskräfte sind in Polen krankenversichert und verfügen während Ihres Aufenthaltes in Deutschland über die europäische Krankversicherungskarte (auf polnisch: “EKUZ”). Entgegen der Praxis mancher Betreuungsdienstleister verfügen unsere 24h Pflegekräfte über keine Reisekrankenversicherung.


Kostenlose telefonische Beratung

Montag bis Freitag 9.00 bis 17.00 Uhr

Zum Kontaktformular

In wenigen Klicks zum kostenlosen und unverbindlichen Angebot

Teilen Sie uns Ihren Hilfsbedarf über unser Online-Formular mit
Download unseres PDF Fragebogens zur Ermittlung des Hilfsbedarfs
24h Pflege
24h Pflege
24h Betreuung
Pflege zu Hause
Polnische Pflegekraft