24 Stunden Pflege Kosten

Überblick über die monatlichen Kosten einer 24h Pflegekraft aus Polen

In unserem Angebot teilen wir Ihnen einen monatlichen Festpreis mit, in dem sämtliche Sozialabgaben und Steuern enthalten sind.

Im nachfolgenden Preisbeispiel verfügt die Pflegekraft über mittlere Deutschkenntnisse, hilft der pflegebedürftigen Person bei der Grundpflege und leistet umfassende Haushaltshilfe.


Preise nach Pflegegraden

Reisekosten, Feiertagszuschläge, Kost und Logis

Faire Preise, keine versteckte Kosten, günstiger als das Altenpflegeheim

  • Unser Preis versteht sich inklusive aller abzuführender Abgaben und Steuern

  • Die individuellen 24 Stunden Pflege Kosten richten sich nach dem Hilfsumfang und den Deutschkenntnissen der polnischen Pflegekräfte

  • Die Kosten stehen in Verbindung mit dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen

  • Der gesetzliche Mindestlohn wird berücksichtigt

  • Fixe Fahrtkosten in Höhe von 75 € pro einfache Hin- oder Rückfahrt.

  • Für die Fahrtkosten gilt im Laufe von 12 Monaten die Obergrenze von 900 €, höhere Kosten für die Fahrten übernimmt der polnische Pflegedienstleister

Beispielrechnung für die 24 Stunden Pflege Kosten

Die pflegebedürftige Person hat den Pflegegrad 3 und benötigt zusätzlich zur Grundpflege umfangreiche Haushaltshilfe. Die polnische Pflegekraft verfügt über gute Deutschkenntnisse und Einsatzerfahrung in Deutschland.

24 Stunden Pflege Kosten

Vermittlungsgebühr

Fahrtkosten

./. Pflegegeld

./. Verhinderungspflegegeld

./. Umwidmung Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege

./. möglicher Steuervorteil

2.150,00 €

inklusive

150,00 € für Hin- und Rückfahrt

– 545,00 €

– 134,33 €

– 67,17 €

– 333,00 €

Monatliche 24 Stunden Pflege Kosten (durchschnittlich verbleibender Eigenanteil)

1.145,50 €

Förderungen und Zuschüsse, die den Eigenanteil bei den 24 Stunden Pflege Kosten senken

Das Pflegegeld als Basisleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für pflegende Angehörige

Bei Eintritt des Pflegefalls, haben Pflegebedürftige unterschiedliche Möglichkeiten Förderungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung zu beanspruchen. Eine Leistung davon ist das Pflegegeld.

Ausführliche Informationen zum Pflegegeld

Verhinderungspflegegeld als Hilfe für pflegende Angehörige

Anspruch auf das Verhinderungspflegegeld haben pflegende Angehörige, wenn die Person, um die sie sich kümmern, mindestens in den zweiten Pflegegrad eingestuft worden ist. Daneben ist es notwenig, dass zum Zeitpunkt der erstmaligen Verhindung der oder die Pflegende ein halbes Jahr mit den Aufgaben der häuslichen Pflege betraut war.

Ausführliche Informationen zum Verhinderungspflegegeld

Die 24 Stunden Pflege wird steuerlich begünstigt

Die Rechnungen für die 24 Stunden Pflege können entweder als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung in Höhe von bis zu 4.000 € im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dies kann die monatlichen 24 Stunden Pflege Kosten wesentlich senken. Auskünfte diesbezüglich erteilt Ihnen der Steuerberater Ihres Vertrauens.


Übersicht von Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Pflegegrad 1

  • Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro pro Monat
  • Zuschüsse zum Hausnotruf: 18,36 Euro pro Monat für die laufenden Betriebskosten sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat
  • Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen : bis zu 4.000 Euro
  • Wohngruppenförderung sowie Pflegeuntersützungsgeld für Angehörige.

Pflegegrad 2

  • Pflegegeld: 316 Euro pro Monat
  • Pflegesachleistungen: 689 Euro pro Monat bei Pflege durch einen kassenzugelassenen Pflegedienst
  • Leistungen für die Tages- und Nachtpflege: 689 Euro pro Monat
  • Leistungen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim: 770 Euro pro Monat
  • Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro pro Monat
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr plus bis zu 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege
  • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr plus bis zu 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.000 Euro
  • Zuschüsse zum Hausnotruf : 18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation).
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat.
  • Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige
  • Pflegegeld: 545 Euro pro Monat
  • Pflegesachleistungen: 1.298 Euro pro Monat bei Pflege durch einen kassenzugelassenen Pflegedienst
  • Leistungen für die Tages- und Nachtpflege: 1.298 Euro pro Monat
  • Leistungen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim: 1.262 Euro pro Monat
  • Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro pro Monat
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr plus bis zu 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege
  • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr plus bis zu 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.000 Euro
  • Zuschüsse zum Hausnotruf : 18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation).
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat.
  • Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige

Pflegegrad 4

  • Pflegegeld: 728 Euro pro Monat
  • Pflegesachleistungen: 1.612 Euro pro Monat bei Pflege durch einen kassenzugelassenen Pflegedienst
  • Leistungen für die Tages- und Nachtpflege: 1.612 Euro pro Monat
  • Leistungen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim: 1.775 Euro pro Monat
  • Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro pro Monat
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr plus bis zu 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege
  • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr plus bis zu 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.000 Euro
  • Zuschüsse zum Hausnotruf : 18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation).
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat.
  • Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige

Pflegegrad 5

  • Pflegegeld: 901 Euro pro Monat
  • Pflegesachleistungen: 1.995 Euro pro Monat bei Pflege durch einen kassenzugelassenen Pflegedienst
  • Leistungen für die Tages- und Nachtpflege: 1.612 Euro pro Monat
  • Leistungen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim: 2.005 Euro pro Monat
  • Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro pro Monat
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr plus bis zu 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege
  • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr plus bis zu 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.000 Euro
  • Zuschüsse zum Hausnotruf : 18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation).
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat.
  • Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige

Beachten Sie bitte, dass es bei den Pflegeleistungen Wahlrechte gibt; z. B. kann man zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen. Die Inanspruchnahme einer Pflegeleistung kann sich auf die Höhe anderer Leistungen auswirken und sich auf die effektive Höhe der 24 Stunden Pflege Kosten auswirken. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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