Pflegebedürftigkeits-Richtlinien oder Pflegebegutachtungsrichtlinien

Der Zweck der Pflegebegutachtungsrichtlinien (oder Pflegebedarfs-Richtlinien, kurz PflRi) ist die einheitliche Beurteilungspraxis zwischen Krankenkassen und Medizinischem Dienst (MDK)

Die Grundlage für die Begutachtung eines Pflegebedürftigen bilden die Begutachtungs-Richtlinien. Sie konkretisierendie allgemeinen Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetztes, damit die Begutachtungen auf gesamten Bundesgebiet nach einheitlichen Regeln durchgeführt werden. Die Pfleebegutachtungs-Richtlinien werden vom KV-Spitzenverband beschlossen und vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt. Als Berater des GKV-Spitzenverbandes ist es Aufgabe des MDS, die fachlichen Inhalte der Richtlinien zu erarbeiten. Währen der MDS auf Bundesebene seinen pflegefachlichen Input zur Richtlinie liefert, koodiniert er in Richtung MDK die praktische Umsetzung der Richtlinien. Das reicht von der Schulung der Gutachter über die Qualitätssicherung der Gutachten bis zur deutschlandweiten Statisik über die Pflege-Begutachtungen.

Die Richtlinien regeln rechtsverbindlich die Abgrenzung der Merkmale der Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI) und der Pflegegrade (§ 15 SGB) sowie das Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18 SGB XI).

Sie gelten unabhängig davon, ob im häuslichen oder stationären Bereich gepflegt werden soll.

Die Richtlinien sind für die Pflegekassen (§ 46 SGB XI) sowie für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) verbindlich (§ 213 SGB V).

Die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien vom 07.11.1994 sind in der durch Beschluss vom 11.05.2005 geänderten Fassung seit 01.09.2006 in Kraft getreten und wurden durch die Begutachtungsrichtlinien BRi vom 15.04.2016 (geändert durch Beschluss vom 31.03.2017) ersetzt.